Erstattung
Wer übernimmt die Kosten?
Das hängt davon ab, wie Sie versichert sind. Fragen Sie am besten vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung nach, was Ihr Tarif übernimmt.
Gesetzliche Krankenkasse
Sie übernimmt Behandlungen beim Heilpraktiker in der Regel nicht.
Private Krankenversicherung
Sie erstattet Heilpraktikerleistungen je nach Tarif, meist bis zu den Sätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker.
Zusatzversicherung
Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung erstattet je nach Tarif einen Teil der Kosten, oft bis zu einem Höchstbetrag im Jahr.
Beihilfe
Beihilfeberechtigte erhalten für Heilpraktikerleistungen anteilig Beihilfe, bis zu festgelegten Höchstbeträgen.
Honorar
Wie wird abgerechnet?
Ihr Honorar richtet sich nach der Behandlung und ihrer Dauer. Ich bespreche es mit Ihnen vor der Behandlung und gebe es Ihnen auf Wunsch schriftlich.
Auf der Rechnung stehen die einzelnen Leistungen mit den Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). So können Sie sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle einreichen.
Zahlt meine gesetzliche Krankenkasse, etwa AOK, TK oder Barmer?
In der Regel nicht. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Behandlungen beim Heilpraktiker grundsätzlich nicht. Viele bieten aber zusammen mit einer privaten Versicherung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung an.
Was erstattet eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung?
Das hängt vom Tarif ab. Viele Tarife erstatten einen Teil der Rechnung bis zu einem Höchstbetrag im Jahr, oft bis zu den Sätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. Fragen Sie am besten vorher nach, welche Behandlungen Ihr Tarif einschließt.
Muss ich die Rechnung selbst bezahlen, wenn meine Versicherung erstattet?
Ja. Sie bezahlen die Rechnung und reichen sie anschließend bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle ein.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Ob das in Ihrem Fall gilt, klärt am besten Ihre Steuerberatung.

